Wer in der Bäckerei, Confiserie oder Gastronomie Lebensmittel über das Ablaufdatum hinaus aufbewahren möchte, kann diese einfrieren. Neu gibt es dazu einen rechtlichen Rahmen aus Bundesbern – wir erklären die Details.
Das BLV hat einen Rechtsrahmen für das Einfrieren von Lebensmitteln definiert.
Voraussetzung beim Einfrieren ist ein hygienisch einwandfreier Zustand sowie rasches Durchfrieren bei mindestens –18 °C.
Zudem ist eine klare Kennzeichnung nötig mit Einfrierdatum, neuem MHD und Hinweis zum Nicht-Wiedereinfrieren.
Nach dem Auftauen sind die Lebensmittel sofort zu verwenden – die maximale Lagerdauer tiefgekühlt beträgt 90 Tage ab Einfrierdatum.
Die beschränkte Haltbarkeit von Lebensmitteln stellt Bäcker:innen, Confiseur:innen und Gastronom:innen vor Herausforderungen: Wer abgelaufene Lebensmittel verwendet, haftet für die Folgen – und nicht selten müssen die wertvollen Waren weggeworfen werden. Wie lässt sich dieser Food Waste reduzieren? Wie kann man sich mehr Flexibilität im Umgang mit Produkten verschaffen?
Glücklicherweise gibt es einen Weg, die Haltbarkeit von Lebensmitteln um bis zu 90 Tage zu verlängern: das Einfrieren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat vor Kurzem ein Informationsschreiben veröffentlicht, das den rechtlichen Rahmen zum Einfrieren von Lebensmitteln vor Ablauf des Verbrauchsdatums (VD) festlegt. Wir haben die Richtlinien für Sie zusammengefasst.
Wann und wie darf ich Lebensmittel einfrieren?
Die neuen Richtlinien des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen besagen, dass Lebensmittel eingefroren werden dürfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Lebensmittel wird vor Ablauf des Verbrauchsdatums (VD) eingefroren.
- Das Produkt befindet sich zum Zeitpunkt des Einfrierens in einwandfreiem hygienischem und sensorischem Zustand.
- Das Einfrieren erfolgt fachgerecht, insbesondere:
- rasches Durchfrieren,
- Lagerung bei –18 °C oder kälter.
- Das eingefrorene Produkt wird klar gekennzeichnet, mindestens mit:
- Einfrierdatum
- neuem Mindesthaltbarkeitsdatum (max. 90 Tage ab Einfrierdatum)
- Hinweis: «Nach dem Auftauen sofort verwenden und nicht wieder einfrieren.»
Wie beurteile ich, ob ein Produkt zum Einfrieren geeignet ist?
Wenn Sie beurteilen, ob sich ein Produkt zum Einfrieren eignet, müssen Sie unter anderem Produktart, Zustand sowie Ihre betrieblichen Prozesse berücksichtigen. Prüfen Sie, ob das Produkt sauber und geruchlich unauffällig ist.
Wie lange darf ein Produkt eingefroren aufbewahrt werden?
Für geeignete, vor Ablauf des Verbauchsdatums eingefrorene Lebensmittel gilt gemäss BLV eine maximale Haltbarkeit von 90 Tagen ab Einfrierdatum, sofern die Tiefkühlkette eingehalten wird. Nach dem Auftauen sind die Produkte unverzüglich zu verwenden und dürfen nicht erneut eingefroren werden.